Im Zuge des Wandels der Anforderungen an den Versicherungsmakler haben dessen Aufgabenbereiche eine umfassende Normierung erfahren. War füher das Wenigste einer Regelung unterworfen, so finden sich heute dezidierte Gesetzesvorgaben in vielen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. Diesen Anforderungen zu jederzeit zu genügen und damit auch eine haftungssichere Dienstleistung zu gewährleisten, stellt eine große Herausforderung für den Versicherungsmakler dar. Beratungsprozess, Beratungsdokumentation, Datenschutz und die Beachtung von Compliance-Anforderungen sind nur einige Stichworte, die synonym für die „neuen“ Berufspflichten und -risiken stehen.
Die langjährige Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern und Verbänden, die aktive Mitwirkung insbesondere in einem Arbeitskreis zum Maklerrecht während der Zeit des Einzugs und der Umsetzung von EU-Vermittlerrichtlinie und der Neureglung des Versicherungsvermittlerrechts, sowie die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 und die VVG-Informationspflichtenverordnung haben dazu geführt, dass die eigenen Erfahrungen mit diesen Anforderungen „groß“ geworden sind.
Diese Erfahrung ist die Voraussetzung für eine umfassende Beratung eines Versicherungsmaklers und seines Unternehmens. Sie bildet die fundierte Grundlage für die vielschichtigen Vorgänge. Dies gilt ebenso für die Entwicklung oder Überprüfung erforderlicher Beratungsunterlagen, wie z.B. auch für eine Unterstützung im Rahmen datenschutzrechtlicher Prozesse, oder die Wahrnehmung der sonstigen rechtlichen Interessen gegenüber Dritten.