Versicherungsrecht

Aufgrund langjähriger Tätigkeit im Versicherungsrecht und Kooperation mit Maklerverbänden sowie aktiver Mitgliedschaft in Arbeitskreisen zum Krankenversicherungs- und Maklerrecht erfolgte eine Spezialisierung im Privatversicherungsrecht. Erweitert durch den erfolgreichen Abschluss zum ´Master of Insurance Law` an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster (WWU), kann auf umfangreiches Wissen und fundierte Erfahrung zurückgegriffen werden, dass durch einen ebenfalls an der WWU erworbenen Masterabschluss im Medizinrecht ´Master of Medical Law` ergänzt werden konnte.

Darüber hinaus erfolgte qualifizierend die Absolvierung des Fachanwalts im Versicherungsrecht.

Recht der Personenversicherung

Lebensversicherung

Ein Begriff – vielzählige Variationen. Kapitalbildend, mit / ohne Absicherung des Berufs, als Rente oder reine Risikoversicherung – so vielschichtig wie die Absicherung sind die Fragen und Schwierigkeiten, die hier oft den Weg zu einer anwaltlichen Beratung erforderlich machen. Ebenso vielschichtig sollte der Umfang an Erfahrung sein, den guter Rat erfordert.

Krankenversicherung

Das Thema „Private-Krankenversicherung“ birgt großes Potential an Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten. Aufgaben, die einen Ansprechpartner erfordern, der aufgrund seiner Erfahrung mit Kreativität den richtigen Ansatz findet und den Weg zur Falllösung ebnet.

Ob bei der Suche nach dem „richtigen“ Krankenversicherungssystem, oder ob bei der Bewältigung rechticher Probleme zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer – es ist stets das gegenwärtige Interesse des Mandanten, dem die volle Aufmerksamkeit und das uneingeschränkte Engagement zu Teil werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsschutz mit größter Bedeutung und unüberschaubar vielen Fallstricken. Die Absicherung gilt dem existenziellen Risiko der Einkommenssicherung. Gerade hier erfordert der Leistungsfall Umsicht und Know-how, um sicher zu stellen, dass der betroffene Mandant zuverlässig weiß, wie es für ihn morgen weiter geht.

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist, wie die Lebens- und Krankenversicherung, Personenversicherung. Im Unterschied zur Schadensversicherung ist sie eine Summenversicherung. Dies bedeutet, dass sich ihre Leistung im Falle des Eintritts des Unfallereignisses in der Höhe nach der vereinbarten Versicherungssumme und den zu Grunde liegenden Faktoren bestimmen und nicht den tatsächlich beim Versicherten eintretenden Vermögensnachteil kompensieren.

Dabei wird der Unfall definiert als ein „plötzlich und unfreiwillig von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis“, aus dem dann eine Gesundheitsbeschädigung resultiert.

Recht der Sachversicherung

Im Zuge der Deregulierung des Versicherungsmarktes hat sich speziell in den Sparten der Sachversicherung eine unüberschaubare Fülle individueller Bedingungswerke ergeben. Hinzu treten oft besondere Vereinbarungen.

Individuelle Lösungen, Rahmenverträge oder Sonderkonzepte bescheren kaum mehr einheitliche Maßstäbe. Ohne ein genaues Studium der Angebots- oder Vertragsgrundlagen lässt sich damit grundsätzlich weder zur Qualität des Versicherungsschutzes noch zu damit im Zusammenhang stehenden Fragen und Problemen eine Aussage treffen.

Die Prüfung der Versicherungsunterlagen erfordert damit aber ein großes Verständnis und die Kenntnis der versicherungsrechtlichen Besonderheiten. Hinzu tritt, dass der Versicherungschutz dabei nach den heutigen Anforderungen eine risikobasierte Bedarfsbezogenheit für den Versicherungsnehmer vorweisen muss. Ohne umfängliche Erfahrungen in den Sparten der Sachversicherung ist daher keine zielführende Unterstützungen des Mandanten in diesem Rechtskreis zu gewährleisten.

Haben Sie hierzu noch Fragen? Dann vereinbaren Sie einen Termin.

Versicherungen

  • Privat- und Berufs-Haftpflicht
  • Tierhalter-, Gewässerschaden-Haftpflicht
  • Produkt- u. Produzenten-Haftpflicht
  • Hausrat
  • Wohngebäude
  • Glas
  • Kraftfahrzeugversicherung
  • Rechtsschutz
  • Reise

Recht der Versicherungsmakler

Im Zuge des Wandels der Anforderungen an den Versicherungsmakler haben dessen Aufgabenbereiche eine umfassende Normierung erfahren. War früher das Wenigste einer Regelung unterworfen, so finden sich heute dezidierte Gesetzesvorgaben in vielen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. Diesen Anforderungen zu jederzeit zu genügen und damit auch eine haftungssichere Dienstleistung zu gewährleisten, stellt eine große Herausforderung für den Versicherungsmakler dar. Beratungsprozess, Beratungsdokumentation, Datenschutz und die Beachtung von Compliance-Anforderungen sind nur einige Stichworte, die synonym für die „neuen“ Berufspflichten und -risiken stehen.

Die langjährige Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern und Verbänden, die aktive Mitwirkung insbesondere in einem Arbeitskreis zum Maklerrecht während der Zeit des Einzugs und der Umsetzung von EU-Vermittlerrichtlinie und der Neureglung des Versicherungsvermittlerrechts, sowie die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 und die VVG-Informationspflichtenverordnung haben dazu geführt, dass die eigenen Erfahrungen mit diesen Anforderungen „groß“ geworden sind.

Diese Erfahrung ist die Voraussetzung für eine umfassende Beratung eines Versicherungsmaklers und seines Unternehmens. Sie bildet die fundierte Grundlage für die vielschichtigen Vorgänge. Dies gilt ebenso für die Entwicklung oder Überprüfung erforderlicher Beratungsunterlagen, wie z.B. auch für eine Unterstützung im Rahmen datenschutzrechtlicher Prozesse, oder die Wahrnehmung der sonstigen rechtlichen Interessen gegenüber Dritten.

Schwerpunkte

  • Standesrecht
  • Beratungsprozesse
  • Haftungsminimierung

Ein Tipp: Frühzeitig den spezialisierten Rat suchen

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„Guter Rat ist teuer“, weiß der Volksmund. Um aber ein Mandat und damit Ihr ganz besonderes Interesse erfolgreich wahrnehmen zu können, dürfen durchaus die drei folgenden allgemeingültigen Hinweise ergehen:

„Ein frühzeitig eingeholter Rat, hat viel mehr Zeit, eine gute Wirkung zu entfalten.“
„Ein gut gemeinter Rat kann eine fundiert basierte Auskunft nicht ersetzen.“
„Der Rat eines spezialisierten Beistands erspart oftmals Zeit, Geld und eine unliebsame Erfahrung.“

Mit fortschreitender Vertiefung der Spezialisierung gerade im Bereich des Versicherungsrechts, wächst die Bestätigung, dass fundierte Kenntnisse und ein breit angelegter, gewachsener Erfahrungsschatz der beste Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Fallbearbeitung sind. Gerade die Erfahrungswerte sind es, die den Ausschlag geben, wenn es um den richtigen Ansatz für die Lösung eines Problems geht. Erfahrung ist es auch, was die erforderliche Kreativität schafft. Damit der Erfolg nicht Glück und Zufall geschuldet bleibt.

Kochensperger mit Handbuch zum Versicherungsrecht

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