Datenschutz: Eine Prognose über die weitere Entwicklung

Im Zuge der Vereinheitlichung des Datenschutzes und der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen an die Beachtung und nachweisliche Einhaltung deutlich verschärfen werden.

Es bleibt insoweit zu erwarten, dass die bisher mangelnde Kontrolle eine entsprechende Aufsicht auf den Plan rufen wird. Sicher sind verschiedenste Einrichtungen auch schon sehr nachhaltig dabei, hier die „Lizenz zum Gelddrucken“ einzuholen und sich ganz offiziell mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beleihen zu lassen. So wie TÜV und DEKRA für die Einhaltung der regelmäßigen Tauglichkeitsüberprüfung bei Kraftfahrzeugen staatliche Aufgaben wahrnehmen und die IHK(en) die Aufsicht über die Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen führen. In ähnlicher Weise wird sicher alsbald jemand versuchen, auch für diesen Bereich als Kontrollinstanz zu fungieren. Gut bezahlt,  über entsprechende Pflichtbeiträge oder Gebühren und mithin auch mit der Befugnis, bei Verstößen die vorgesehenen Verfahren zu betreiben.

Besonders nachdem im vergangenen Jahr durch die „NSA-Affäre“ und das versehentliche Bekanntwerden eines Abhören des „falschen“ Mobilfunktelefons hier die Öffentlichkeit aufgeschreckt hat und die Politik sich dadurch zwingend zum Handeln berufen fühlen muss, damit der Eindruck gewahrt wird, wichtigste Bürgerinteressen nicht untätig preiszugeben. Es bleibt zu befürchtet, dass  – gleich einer Inszenierung allgemeiner Hysterie – eine ähnliche Überreaktion der Politik folgen wird, wie nach dem 09. September 2001.

Es bleibt spannend …